Welche Kosten fallen beim TÜV überziehen an? Wie lange darf man drüber sein, ohne das Kosten anfallen? Die gute alte TÜV-Prüfung oder besser gesaugt die Hauptuntersuchung erfreut sich in Deutschland einer großen Beliebtheit, alle zwei Jahre steht der Termin an. Von vielen Autofahrern gefürchtet, was in den meisten Fällen aber unbegründet ist. Da viele Autofahrer die TÜV-Prüfung nicht gerade als Vergnügen ansehen, wird diese auch schon einmal gerne bewusst oder unbewusst vergessen und früher oder später merkt man dann, dass man schon drüber ist. Da geht dann schnell die Panik los und man fragt sich, was kostet das Überziehen beim TÜV und wie lange darf man darüber sein?
TÜV überziehen: Welche Kosten und wie lange?
Der Termine für den TÜV oder genauer gesagt für die Hauptuntersuchung (HU) ist gerne mal vergessen. In der Regel stellt das kein Problem dar, da man die Frist beim TÜV durchaus etwas überziehen darf. Aber man sollte aufpassen, denn die Regeln haben sich in den letzten Jahren verschärft. Wer sich zu lange Zeit lässt, dem droht nicht nur eine Strafe sondern es kann sogar einen Punkt in Flensburg geben.
Genauer gesagt gibt es für das Überziehen des TÜV-Termins um mehr als 2 Monate ein Bußgeld von 15 Euro. Wer sich noch länger Zeit lässt und den Termin immer wieder verschiebt, der bekommt beim Überziehen von mehr als vier und bis zu achten Monaten ein Bußgeld von 25 Euro. Ist der TÜV um mehr als 8 Monate schon abgelaufen, dann gibt es nicht nur eine Strafe von 60 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg. (Daten aus 2016)
Doch nicht nur die Kosten für das TÜV überziehen sollten einen zum Nachdenken anregen, ob man nicht doch lieber hingeht, sondern auch mögliche Konsequenzen mit der Versicherungen. Sollte aufgrund eines technischen Defektes ein Unfall verursacht werden, kann es möglicherweise noch weitere Probleme geben.
Woran erkenne ich, wie lange ich den TÜV überziehen kann?
Grundsätzlich sollte man zwar zum eigentlich geplanten TÜV-Termin vorstellig werden, wer die Zeit ohne Strafe ausnutzen will, der kann auf seiner TÜV-Plakette auf dem Nummernschild erkennen, wann der Termin ansteht und wie lange man überziehen darf. Die Zahl in der Mitte bestimmte dabei das Jahr für die nächste Prüfung. Die Zahl senkrecht über der Jahreszahlt bestimmt den jeweiligen Monat. Außerdem findet man die Angaben zur HU im Fahrzeugschein, auch neuerdings bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil 2.