TÜV überziehen: Wie lange darf man darüber sein?

Wie lange darf man den TÜV überziehen? Wie lange kann man die Hauptuntersuchung (HU) nach vorne schieben, ohne mit Kosten und einem Bußgeld rechnen zu müssen? Es gibt immer wieder Termine, die man gerne verdrängt und wegschiebt. Dazu gehört für viele Autofahrer unter anderem auch der TÜV. Doch man hört immer, dass man den TÜV überziehen kann und einem eigentlich nichts passiert? Doch wie lange kann man die Hauptuntersuchung nach vorne schieben ohne das es ein Bußgeld gibt?

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

In den letzten Jahren wurden die Vorschriften in der Tat etwas verschärft, dennoch ist es noch kein großes Problem wenn man nicht direkt zum eigentlich Termin, den man auf der Plakette am Nummernschild ablesen kann, beim TÜV oder einer anderen Prüfungsorganisation wie DEKRA auf der Matte steht. Trotz der verschärften Regeln aus dem Jahr 2014 kann man den TÜV überziehen und das um bis zu 2 Monate. Erst ab mehr als 2 Monate erwartet einen ein Bußgeld von 15 Euro. Wer es dann noch länger von sich wegschiebt und mehr als vier und bis zu acht Monate den TÜV überzieht, der muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Noch teurer wird es ab acht Monaten, denn hier erwartet den Besitzer des Fahrzeugs nicht nur ein Bußgeld von satten 60 Euro, sondern man bekommt auch noch einen schönen bunten Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. (Die Daten und Bußgelder stammen aus dem Jahr 2016)

Ebenso sollte man im Hintergrund behalten, dass es möglicherweise auch noch weitere Konsequenzen gibt, zum Beispiel mit der Versicherung. Sollte aufgrund eines technischen Defekts ein Unfall verursacht werden und es fällt dabei auf, dass der TÜV überzogen wurde, dann kann es möglicherweise auch Probleme mit dem Versicherer geben.

TÜV und Hauptuntersuchung nicht zu lange überziehen

Also kurz und knapp, bis zu 2 Monate den TÜV überziehen ist in der Regel kein Problem. Länger sollte man es aber nicht unbedingt machen, außer man ist sich den Konsequenzen bewusst. Innerhalb der ersten zwei Monate lassen sich in der Regel alle noch notwendigen Reparaturarbeiten durchführen, sodass dies kein Problem darstellen sollte, zumal man jederzeit auf der Plakette den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung (HU) ablesen kann.

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